Aufgabenbereich des Jugendausschusses
(Auzug aus der Ordnung der Evangelischen Jugend Bayern):
- Planung und Koordinierung der Jugendarbeit in der Kirchengemeinde,
- Beratung des Kirchenvorstandes in personellen Fragen der Jugendarbeit,
- Beratung des Kirchenvorstandes bei der Bereitstellung der Finanzmittel für die Jugendarbeit,
- Verteilung der vom Kirchenvorstand für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellten Gelder, sonstigen Mittel und Räume,
- Beratung des Kirchenvorstandes bei Konfliktfällen in und mit der Jugendarbeit
Unsere Sitzungen finden alle sechs bis acht Wochen statt und sind öffentlich.